Bava Kamma 227

Kapitel 227

א אפומא דחד ולא אמרן אלא חד אבל בתרי לא וחד נמי לא אמרן אלא בדיני דמגיסתא אבל בי דוואר אינהו נמי חד אמומתא שדו ליה
1 eines einzelnen Zeugen Zahlung eintreiben. Dies gilt daher nur von einem [Zeugen], nicht aber von zwei. Ferner gilt dies nur von einem Dorfgerichte, nicht aber vom Staatsgerichte, denn bei diesem wird auf Grund der Aussage eines einzelnen Zeugen ebenfalls nur ein Eid zugeschoben.
ב אמר רב אשי כי הוינא בי רב הונא איבעיא לן אדם חשוב דסמכי עליה כבי תרי מפקי ממונא אפומיה ולא איבעי ליה לאסהודי או דלמא כיון דאדם חשוב הוא לא מצי משתמיט להו ומצי לאסהודי תיקו
2 R. Aši sagte: Als ich bei R. Hona war, warfen wir die Frage auf, wie es sich mit einem angesehenen Manne verhalte, auf den sie sich wie auf zwei Zeugen verlassen; darf er das Zeugnis nicht ablegen, weil sie auf Grund seiner Aussage eine Geldzahlung eintreiben, oder darf er wohl Zeugnis ablegen, da er als angesehener Mann ihnen nicht ausweichen kann? – Dies bleibt unentschieden.
ג אמר רב אשי האי בר ישראל דזבין ליה ארעא לעובד כוכבים אמצרא דבר ישראל חבריה משמתינן ליה מאי טעמא אי נימא משום דינא דבר מצרא והאמר מר זבין מעכו"ם וזבין לעכו"ם ליכא משום דינא דבר מצרא
3 R. Aši sagte: Wenn ein Jisraélit Ackerland, das an das Feld eines anderen Jisraéliten grenzt, an einen Nichtjuden verkauft, so tue man ihn in den Bann. – Weshalb, wollte man sagen, wegen des Retraktrechtes, so sagte ja der Meister, daß beim Kaufe von einem Nichtjuden und dem Verkaufe an einen Nichtjuden das Retraktrecht nicht gelte!? –
ד אלא דאמרי' ליה ארבעית לי אריא אמצראי משמתינן ליה עד דקביל עליה כל אונסא דאתי מחמתיה:
4 Vielmehr, weil [der Nachbar] sagen kann: du hast einen Löwen an meiner Grenze hingelagert. Man läßt ihn solange im Banne, bis er die Verantwortung für jeden Schaden, der durch diesen entstehen sollte, übernimmt.
ה <big><strong>מתני׳</strong></big> נטלו מוכסין את חמורו ונתנו לו חמור אחר נטלו לסטים את כסותו ונתנו לו כסות אחרת הרי אלו שלו מפני שהבעלים מתייאשין מהן: המציל מן הנהר או מן הגייס או מן הלסטין אם נתייאשו הבעלים הרי אלו שלו וכן נחיל של דבורים אם נתייאשו הרי אלו שלו
5 <b>W</b><small>ENN</small> Z<small>ÖLLNER EINEM SEINEN</small> E<small>SEL WEGNEHMEN UND IHM EINEN ANDEREN GEBEN, ODER</small> W<small>EGELAGERER EINEM SEIN</small> G<small>EWAND RAUBEN UND IHM EIN ANDERES GEBEN, SO GEHÖREN DIESE IHM, WEIL DER</small> E<small>IGENTÜMER SIE AUFGEGEBEN HAT</small>. W<small>ENN JEMAND ETWAS AUS EINEM</small> S<small>TROME, VON EINER</small> R<small>ÄUBERBANDE ODER</small> W<small>EGELAGERERN RETTET, SO GEHÖRT ES IHM, WENN DER</small> E<small>IGENTÜMER ES AUFGEGEBEN HAT</small>. D<small>ASSELBE GILT AUGII VON EINEM</small> B<small>IENENSCHWARM</small>; <small>WENN DER</small> E<small>IGENTÜMER IHN AUFGEGEBEN HAT, SO GEHÖRT ER IHM</small>.
ו א"ר יוחנן בן ברוקה נאמנת אשה או קטן לומר מכאן יצא נחיל זה ומהלך בתוך שדה חבירו להציל את נחילו ואם הזיק משלם מה שהזיק אבל לא יקוץ את סוכו על מנת ליתן את הדמים ר' ישמעאל בנו של ר' יוחנן בן ברוקה אומר אף קוצץ ונותן את הדמים:
6 R. J<small>OḤANAN B</small>. B<small>EROQA SAGTE</small>: E<small>INE</small> F<small>RAU UND EIN</small> K<small>IND</small><small>SIND GLAUBWÜRDIG, WENN SIE SAGEN: DIESER</small> B<small>IENENSCHWARM IST VON HIER AUSGEWANDERT</small>. M<small>AN DARF DURCH EIN FREMDES</small> F<small>ELD GEHEN, UM SEINEN</small> B<small>IENENSCHWARM ZU RETTEN, UND WENN MAN DABEI</small> S<small>CHADEN ANGERICHTET HAT, BEZAHLE MAN DEN</small> S<small>CHADEN, MAN DARF ABER NICHT EINEN</small> Z<small>WEIG</small><small>ABSCHNEIDEN UND DEN</small> W<small>ERT ERSETZEN</small>; R. J<small>IŠMA͑ÉL</small>, S<small>OHN DES</small> R. J<small>OḤANAN B</small>. B<small>EROQA SAGT, MAN DÜRFE AUCH ABSCHNEIDEN UND DEN</small> W<small>ERT ERSETZEN</small>.
ז <big><strong>גמ׳</strong></big> תנא אם נטל מחזיר לבעלים הראשונים קסבר יאוש כדי לא קני ומעיקרא באיסורא אתא לידיה
7 GEMARA. Es wird gelehrt: Wenn er angenommen hat, so gebe er sie dem früheren Eigentümer zurück. Er ist der Ansicht, durch die Desperation allein erfolgt keine Aneignung, sodaß es von vornherein auf verbotene Weise in seinen Besitz gekommen ist.
ח ואיכא דאמרי אם בא להחזיר יחזיר לבעלים ראשונים מ"ט יאוש כדי קני מיהו אי אמר אי אפשי בממון שאינו שלי מחזיר לבעלים הראשונים:
8 Manche lesen: Wenn er sie zurückgeben will, so gebe er sie dem früheren Eigentümer zurück. Er ist der Ansicht, durch die Desperation allein erfolge eine Aneignung, wenn er aber sagt, er wolle kein fremdes Gut, so gebe er sie dem früheren Eigentümer zurück.
ט הרי אלו שלו מפני שהבעלים כו': אמר רב אשי לא שנו אלא לסטים עובד כוכבים אבל ליסטים ישראל לא סבר למחר נקיטנא ליה בדינא
9 S<small>O GEHÖREN DIESE IHM, WEIL DIE</small> E<small>IGENTÜMER &amp;C</small>. R. Aši Sagte: Dies gilt nur von einem nichtjüdischen Wegelagerer, wenn es aber ein jüdischer Wegelagerer ist, so denkt jener: morgen lade ich ihn vor Gericht.
י מתקיף לה רב יוסף אדרבה איפכא מסתברא עכו"ם דדייני בגיתי לא מייאש ישראל כיון דאמרי מימר מייאש
10 R. Joseph wandte ein: Im Gegenteil, Nichtjuden sprechen Recht mit Machtmitteln, somit gab er es nicht auf, Jisraéliten aber nur mit Worten, somit gab er es auf!? –
יא אלא אי איתמר אסיפא איתמר המציל מן העכו"ם ומן הלסטים אם נתייאשו הבעלים אין סתמא לא
11 Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es sich auf den Schlußsatz beziehen: wenn jemand etwas von einer Räuberbande oder Wegelagerern rettet. Nur wenn der Eigentümer es aufgegeben hat, sonst aber nicht.
יב לא שנו אלא עכו"ם משום דדייני בגיתי אבל לסטים ישראל כיון דאמרי מימר מייאש
12 Dies gilt nur von einem nichtjüdischen Wegelagerer, weil sie mit Machtmitteln Recht sprechen, nicht aber von einem jüdischen, denn da wir nur mit Worten Recht sprechen, so hat er es aufgegeben.
יג תנן התם עורות של בעל הבית מחשבה מטמאתן
13 Dort haben wir gelernt: Felle eines Privatmannes werden durch die Bestimmung verunreinigungsfähig,
יד ושל עבדן אין מחשבה מטמאתן
14 die eines Gerbers werden durch die Bestimmung nicht verunreinigungsfähig;
טו של גזלן אין מחשבה מטמאתן ושל גנב מחשבה מטמאתן
15 die eines Räubers werden durch die Bestimmung nicht verunreinigungsfähig, die eines Diebes werden durch die Bestimmung verunreinigungsfähig.
טז ר"ש אומר חילוף הדברים של גזלן מחשבה מטמאתן של גנב אין מחשבה מטמאתן לפי שלא נתייאשו הבעלים
16 R. Šimo͑n sagt, umgekehrt: die eines Räubers werden durch die Bestimmung verunreinigungsfähig, die eines Diebes werden durch die Bestimmung nicht verunreinigungsfähig, weil der Eigentümer sie nicht aufgegeben hat.
יז אמר עולא מחלוקת בסתם אבל בידוע דברי הכל יאוש קני רבה אמר בידוע נמי מחלוקת
17 U͑la sagte: Sie streiten nur über den Fall, wenn man es nicht weiß, wenn man es aber weiß, stimmen alle überein, daß durch die Lossagung eine Aneignung erfolge. Rabba sagte, sie streiten auch über den Fall, wenn man es weiß.
יח א"ל אביי לרבה לא תיפלוג עליה דעולא דתנן במתני' כוותיה לפי שלא נתייאשו הבעלים טעמא דלא נתייאשו הבעלים אבל נתייאשו הבעלים הרי אלו שלו
18 Abajje sprach zu Rabba: Streite nicht gegen U͑la. denn unsere Mišna lehrt übereinstimmend mit ihm: weil der Eigentümer sie nicht aufgegeben hat; nur weil er sie nicht aufgegeben hat, wenn er sie aber aufgegeben hat, gehören sie ihm.
יט אמר ליה אנן לפי שאין יאוש לבעלים מתנינן לה
19 Dieser erwiderte ihm: Wir lesen in unserer Mišna: weil der Eigentümer sie nicht aufgibt. –
כ תנן נטלו מוכסין חמורו כו' מני
20 Wir haben gelernt: Wenn Zöllner einem seinen Esel weggenommen haben &amp;c. Nach wessen Ansicht:
כא אי רבנן קשיא גזלן אי ר"ש קשיא גנב
21 nach den Rabbanan ist ja hinsichtlich des Räubers und nach R. Šimo͑n ist ja hinsichtlich des Diebes ein Einwand zu erheben!?
כב בשלמא לעולא דאמר בידוע קני הכא נמי בידוע ודברי הכל
22 Allerdings ist nach U͑la, welcher sagt, wenn man es weiß, habe er es geeignet, dies ebenfalls auf den Fall zu beziehen, wenn man es weiß, nach aller Ansicht,
כג אלא לרבה דאמר בידוע נמי מחלוקת הא מני לא רבנן ולא ר"ש בלסטים מזויין ור"ש היא
23 nach Rabba aber, welcher sagt, sie streiten auch über den Fall, wenn man es weiß, ist ja hier weder die Ansicht der Rabbanan noch die des R. Šimo͑n vertreten!? – Dies gilt von einem bewaffneten Wegelagerer, nach R. Šimo͑n. –
כד אי הכי היינו גזלן תרי גווני גזלן
24 Demnach ist es ja ein Räuber!? – Es gibt zweierlei Räuber. –
כה ת"ש הגנב והגזלן והאנס הקדשן הקדש ותרומתן תרומה ומעשרותן מעשר
25 Komm und höre: Wenn ein Dieb, ein Räuber oder ein Gewalttäter etwas als Heiliges, als Hebe oder als Zehnt bestimmt, so ist es gültig.
כו מני אי רבנן קשיא גזלן אי ר"ש קשיא גנב
26 Nach wessen Ansicht: nach den Rabbanan ist ja hinsichtlich des Räubers und nach R. Šimo͑n ist ja hinsichtlich des Diebes ein Einwand zu erheben!?
כז בשלמא לעולא דאמר בידוע קני הכא נמי בידוע ודברי הכל היא אלא לרבה דאמר בידוע נמי מחלוקת הא מני לא רבנן ולא ר"ש
27 Allerdings ist nach U͑la, welcher sagt, wenn man es weiß, habe er es geeignet, dies ebenfalls auf den Fall zu beziehen, wenn man es weiß, nach aller Ansicht, nach Rabba aber, welcher sagt, sie streiten auch über den Fall, wenn man es weiß, ist ja hier weder die Ansicht der Rabbanan noch die des R. Šimo͑n vertreten!? –
כח הכא נמי בלסטים מזויין ור' שמעון היא אי הכי היינו גזלן תרי גווני גזלן
28 Dies gilt ebenfalls von einem bewaffneten Wegelagerer, nach R. Šimo͑n. – Demnach ist es ja ein Räuber!? – Es gibt zweierlei Räuber.
כט ואי בעית אימא הא מתניתא רבי היא דתניא רבי אמר גנב כגזלן
29 Wenn du aber willst, sage ich: diese Lehre vertritt die Ansicht Rabbis, denn es wird gelehrt: Rabbi sagt, ein Dieb gleiche einem Räuber,